Die BAFA-Förderung
Im Rahmen des Förderprogrammes „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben Unternehmen ab sofort die Möglichkeit, sich bei der Finanzierung unserer Beratungsdienstleistungen unterstützen zu lassen.
Wer kann sich fördern lassen?
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
- Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr
- Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Bestehen
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nach Maßgabe der EU-Mittelstandsdefinition einem kleinen oder mittleren Unternehmen entsprechen (KMU).
Wichtig: Das Unternehmen muss bereits gegründet sein, eine Förderung vor Gründun ist nicht möglich, ebenso wie rückwirkende Förderungen.
Wie hoch ist die Förderung?
- Der Beratungszuschuss variiert je nach Art des Unternehmens und der Region. Grundsätzlich liegt der Fördersatz zwischen 50% bis 80% der Beratungskosten.
Sie haben Fragen zur BAFA-Förderung?
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne!