Die BAFA-Förderung

Im Rahmen des Förderprogrammes „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle haben Unternehmen ab sofort die Möglichkeit, sich bei der Finanzierung unserer Beratungsdienstleistungen unterstützen zu lassen.

Sie möchten weitere Informationen?

Gerne beraten wir Sie individuell zu unseren Beratungen und Fördermöglichkeiten!

Wer kann sich fördern lassen?

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr
  • Unternehmen mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten, unabhängig vom Bestehen
  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und nach Maßgabe der EU-Mittelstandsdefinition einem kleinen oder mittleren Unternehmen entsprechen (KMU).

Wichtig: Das Unternehmen muss bereits gegründet sein, eine Förderung vor Gründun ist nicht möglich, ebenso wie rückwirkende Förderungen.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Der Beratungszuschuss variiert je nach Art des Unternehmens und der Region. Grundsätzlich liegt der Fördersatz zwischen 50% bis 80% der Beratungskosten.

Sie haben Fragen zur BAFA-Förderung?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, unsere Mitarbeiter beraten Sie gerne!